AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsgegenstand

1.1 Personal-Trainer24 (Inhaber: Martin Lemler, Albert-Schweitzer-Str.1, 56076 Koblenz) bietet dem Klienten eine individuelle Trainingsberatung und -betreuung.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend §611 BGB.

 

Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.

2.2 Die Häufigkeit der vereinbarten Trainingseinheiten pro Woche wird auf der schriftlichen Trainingsvereinbarung zu Beginn des gemeinsamen Trainings festgehalten und ist verbindlich.

2.3 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.4 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem ausführlichen Anamnesetermin mit Personal-Trainer24 möglich.

2.5 Der Klient versichert sporttauglich zu sein. Sollte er darüber keine Kenntnis besitzen, verpflichtet er sich den Gesundheitszustand durch einen Arzt überprüfen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein ist dem Personal-Trainer sofort mitzuteilen.

 

Haftung

3.1 Personal-Trainer24 schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

3.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

 

Zahlungsbedingungen

4.1 Der Klient erhält von Personal-Trainer24 eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen im Voraus (Vorkasse) zu zahlen ist. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

 

Sonstige Kosten

5.1 Kosten für Anfahrt sind im Umkreis von 10 km um Koblenz im Kaufpreis einer Trainingseinheit enthalten. Strecken, die darüber hinausgehen werden mit 2,00EUR (zzgl. MwSt.) pro gefahrenen Kilometer berechnet.

5.2 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.) so sind diese vom Klienten zu tragen.

 

Terminvereinbarung / Verhinderung und Ausfall

6.1 Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung. Diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich. Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch erfolgen. E-Mail oder SMS sind nicht erwünscht, da nicht gewährleistet ist, dass der Trainer diese Information rechtzeitig erhält.

6.2 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 72 Stunden vor Trainingsbeginn, telefonisch abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Dies gilt nicht, wenn der Klient den Termin aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig nicht wahrnehmen kann.

6.3 Bei Verhinderung des Trainers (Krankheit, Urlaubszeit, etc.), kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

6.4 Der Klient wird gebeten einen geplanten Urlaub so früh wie möglich, mindestens aber 14 Tage vor Urlaubsantritt, bekannt zu geben um dem Trainer eine bessere Planung zu ermöglichen.

 

Geheimhaltung

7.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Personal-Trainer24 Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

7.2 Personal-Trainer24 hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.